Qualität u. persönliche Beratung stehen im Vordergrund. Unser Team ist spezialiert auf die Marken YAMAHA, BETA, APRILIA, SUZUKI, SYM, führt jedoch auch Reparaturen an den meisten anderen gängigen Fahrzeugmarken durch.
Wir bemühen uns um Ihr Bike als ob es das eigene wäre!
- §57a Prüfstelle
- Service
- Unfallinstandsetzung (Versicherungsabwicklung)
- Reifenservice
- Fahrwerksservice
- Vergaserreparaturen (Ultraschallreinigung)
- Motorinstandsetzung
- Vorbereitungen u. Mithilfe für Typisierungen bzw.
Einzelabnahmen, u.v. mehr
Das bisherige Überprüfungs-Intervall von 1-1-1 Jahren wird per 1. März 2020 auf 3-2-1 Jahre geändert. Diese neuen Begutachtungsfristen für die Fahrzeugklasse L (Zweiräder) gelten auch für bereits vor dem 1. März 2020 zugelassene Fahrzeuge.
Der Zulassungsbesitzer eines solchen Fahrzeuges, für das nunmehr eine längere Frist gilt, als auf der Lochmarkierung der Begutachtungsplakette ersichtlich ist, kann die Ausfolgung einer neuen Begutachtungsplakette mit neu gelochtem nächsten Begutachtungstermin verlangen.
Hierfür muss sich der Zulassungsbesitzer an die Zulassungsstelle – und NICHT an die ermächtigte § 57a-Begutachungsstelle – wenden!
Achtung!!
Aus sicherheitstechnischen Gründen ist es unerläßlich ihr Zweirad jährlich auf Verkehrs u. Betriebssicherheit zu überprüfen, z.B. beim Frühlingscheck, Jahresdurchsicht oder Jahresservice.
Bei Unklarheiten einfach melden, wir beraten Sie gerne!
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